Wirtschaft kompakt · Praxis-Tipp

Privat-Pkw statt Dienstwagen kann Steuervorteil kosten

Arbeitnehmer sollten bei Dienstreisen genau prüfen, welches Fahrzeug sie nutzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Kosten für Fahrten mit dem privaten Pkw nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn ein Dienstwagen zur Verfügung steht und kein beruflicher Grund für den Wechsel vorliegt (Urteil vom 21. Januar 2026, VI R 30/24).

Geschäftsmann mit Unterlagen neben einem geparkten Pkw

Foto: stock.adobe.com/Wellnhofer Designs

Im entschiedenen Fall nutzte ein Arbeitnehmer für Dienstreisen seinen Privatwagen, während der Dienstwagen privat verwendet wurde. Der BFH wertete dies als privat motiviert; die dadurch entstandenen Mehrkosten seien daher steuerlich nicht anzuerkennen. Grundsätzlich bleibt die Wahl des Verkehrsmittels zwar frei, sie darf jedoch nicht überwiegend privaten Interessen folgen, wenn die Kosten steuerlich berücksichtigt werden sollen. Für Unternehmen bedeutet das: Wird statt des Dienstwagens der private Pkw für Dienstreisen eingesetzt, sollte die betriebliche Veranlassung dokumentiert werden. Andernfalls kann der Werbungskostenabzug entfallen.

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Ausgabe August / September 2026